- Fälligkeitsgrundschuld
- zu einem bestimmten Termin ohne Kündigung fällige, bis dahin unkündbare ⇡ Grundschuld (§ 1193 II BGB), wirkt nicht gegen gutgläubige Dritte.- Gegensatz: ⇡ Kündigungsgrundschuld.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.